Mit Verknüpfung der unterschiedlichen Rechtsbereiche trägt unsere Kanzlei einem ganzheitlichen Beratungsansatz für ihre Mandanten Rechnung.
Wirtschaftsrecht
Das Wirtschaftsrecht wird als die Gesamtheit aller privatrechtlichen, strafrechtlichen und öffentlich-rechtlichen Rechtsnormen und Maßnahmen, mit denen der Staat auf die Rechtsbeziehungen der am Wirtschaftsleben Beteiligten untereinander und im Verhältnis zum Staat einwirkt, bezeichnet. Es bestimmt die Regeln des Güter- und Leistungstausches auf dem Markt zwischen Produzenten, Händlern und Konsumenten, die durch die verschiedenen gesetzlichen Regelungen im Bürgerlichen Gesetzbuch und Handelsrecht gegeben werden.
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