Das Unternehmensrecht ist zugleich Querschnittsmaterie des Gesellschaftsrechts, des Handelsrechts, des Arbeitsrechts, des Steuerrechts und des Konzern- und Vertragsrechts.
Dazu zählen Unternehmensgründungen, die Gestaltung von Gesellschaftsverträgen sowie die Umwandlung, der Unternehmenserwerb und die Veräußerung von Unternehmen.
Unsere langjährige Schnittstellenerfahrung unterstützt Sie bei Ihren Entscheidungen.
