Fachanwalt für Gesellschaftrecht in Paderborn
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Gesellschaftsrecht

Das Gesellschaftsrecht beinhaltet die Rechtsbeziehungen der Gesellschafter untereinander und im Verhältnis zu ihrer Gesellschaft.

Wir unterstützen Gesellschafter und Gesellschaften vom Gründungsstadium bis zur Liquidation:

  • durch Beratung über grundlegende Entscheidungen der Rechtsform und bei Gründung einer Personengesellschaft und einer Kapitalgesellschaft
  • durch Gestaltung eines Gesellschaftsvertrags, einer Satzung, eines Geschäftsführervertrags, einer Beiratsordnung
  • durch Beratung von Familienunternehmen bei Planung und Umsetzung der Unternehmensnachfolge
  • durch rechtliche Begleitung eines Unternehmensverkaufs oder einer Unternehmensübernahme
  • durch punktuelle Beratung zu Satzungsfragen
  • durch Coaching bei Streitigkeiten unter Gesellschaftern
  • durch Vertretung eines Gesellschafters bei einem Auskunftsanspruch
  • durch Beratung eines Geschäftsführers bei der Abwehr eines Haftungsanspruchs
  • durch Beratung eines Gesellschafters bei der Geltendmachung eines Ausgleichsanspruchs gegenüber anderen Gesellschafters oder eines Haftungsanspruchs gegenüber eines Geschäftsführers
  • durch gerichtliche Vertretung in Gesellschafterauseinandersetzungen

Wir empfehlen die Inanspruchnahme einer frühzeitigen Beratung, da streitige Auseinandersetzungen gerade in diesem Bereich erfahrungsgemäß zeit- und kostenintensiv sind.

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