Fachanwalt für Kirchenarbeitsrecht in Paderborn
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Leitende Angestellte

Auch leitende Angestellte sind Arbeitnehmer.

Leitende Angestellten oder Führungskräfte zeichnen sich allgemein dadurch aus, dass ihnen durch den Arbeitgeber wesentliche Arbeitgeberbefugnisse übertragen werden. Beispielsweise gehören dazu Einstellungsbefugnisse sowie und Entlassungsbefugnis. Auch eine umfassende Prokura diesen besonderen Typren des Arbeitnehmers.

Leitende Angestellte bzw. leitende Mitarbeiter genießen zwar als Arbeitnehmer Kündigungsschutz, sind aber gegen die Beendigung des Arbeitsverhältnisse geringer geschützt als andere Arbeitnehmer.

Im deutschen Arbeitsrecht kommt der leitende Angestellte als Rechtsbegriff vor: im Betriebsverfassungsgesetz , dem Mitbestimmungsgesetz sowie dem Kündigungsschutzgesetz wird dieser genannt. In dieser Hinsicht hat dieser Mitarbeiter häufig nichts mit den vielen Angestellten in Leitungsfunktionen innerhalb einer üblichen Betriebshierarchie, z. B. Abteilungsleiter, Meister, Hauptabteilungsleiter, Betriebsleiter etc. zu tun.

Meist handelt es sich um außertarifliche Angestellte, diese sind umgekehrt jedoch nicht automatisch leitende Angestellte.

Wir bieten leitenden Angestellten fachanwaltliche Unterstützung :

  • durch Beratung in besonderen Situationen ihres Anstellungsverhältnisses
  • durch Gestaltung bei Vereinbarungen über Dienstwagen bzw. Firmenwagen
  • durch Erarbeitung optimaler Lösungen für spezifische Sonderprobleme
  • durch rechtliche Begleitung bei Prozessen der Umstrukturierung und Betriebsübergängen
  • durch Entwicklung variabler Vergütungssysteme
  • durch Rechtsvertretung vor Arbeitsgerichten

Als Anwalt von Führungskräften achten wir besonders darauf, Sachverhalte rasch und diskret zu erledigen, ohne dass der Ruf der Führungskraft beschädigt wird. Schließlich ist der Arbeitsmarkt häufig überschaubar.

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