Unternehmensrecht

1. Januar 2009
   
Das Unternehmensrecht ist das Rechtsgebiet der Führung, des Verkaufs und der Rechtsstellung des Unternehmens.

Das Unternehmensrecht ist zugleich Querschnittsmaterie des Gesellschaftsrechts, des Handelsrechts, des Arbeitsrechts, des Steuerrechts und des Konzern- und Vertragsrechts.

Dazu zählen Unternehmensgründungen, die Gestaltung von Gesellschaftsverträgen sowie die Umwandlung, der Unternehmenserwerb und die Veräußerung von Unternehmen.

Unsere langjährige Schnittstellenerfahrung unterstützt Sie bei Ihren Entscheidungen.

Mehr zur Kanzlei unter http://www.warm-wirtschaftsrecht.de

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