Unternehmensrecht
1. Januar 2009
| Das Unternehmensrecht ist das Rechtsgebiet der Führung, des Verkaufs und der Rechtsstellung des Unternehmens.
Das Unternehmensrecht ist zugleich Querschnittsmaterie des Gesellschaftsrechts, des Handelsrechts, des Arbeitsrechts, des Steuerrechts und des Konzern- und Vertragsrechts. Dazu zählen Unternehmensgründungen, die Gestaltung von Gesellschaftsverträgen sowie die Umwandlung, der Unternehmenserwerb und die Veräußerung von Unternehmen. Unsere langjährige Schnittstellenerfahrung unterstützt Sie bei Ihren Entscheidungen. |
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