Arbeitsrecht: Entschädigung nach dem AGG – nicht zu lange warten
Gegenwehr gegen Diskriminierung sollte nicht “auf die lange Bank” geschoben werden: Will ein Bewerber oder Arbeitnehmer Ansprüche auf Entschädigung oder Schadensersatz nach dem AGG geltend machen, muss er innerhalb von 2 Monaten aktiv werden. Mehr…