Arbeitsrecht: Einschreiben mit der Kündigung nicht abgeholt – nicht wirksam gekündigt
Der Einwurf eines Benachrichtigungsscheins über ein Einschreiben ersetzt nicht den Zugang einer schriftlichen Kündigung. Die Kündigung mittels Übergabe-Einschreiben wird erst wirksam, wenn der Mitarbeiter nach Erhalt der Benachrichtigung den Brief bei der Post abholt. Doch was gilt, wenn er das Schreiben nicht abholt? Mehr…