Vertragsrecht: Richtlinienkonforme Auslegung des § 439 Abs. 1 BGB- Nacherfüllung durch “Lieferung einer mangelfreien Sache” erfasst Ausbau und Abtransport der mangelhaften Kaufsache
Der Bundesgerichtshof hat in Umsetzung eines Urteils des Gerichtshofs der Europäischen Union zur Auslegung der Richtlinie 1999/44/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. Mai 1999 zu bestimmten Aspekten des Verbrauchsgüterkaufes und der Garantien für Verbrauchsgüter (ABl. EG Nr. L 171 S. 12; Verbrauchsgüterkaufrichtlinie) über den Umfang der den Verkäufer bei der Nacherfüllung nach § 439 Abs. 1 BGB* treffenden Pflichten sowie die Reichweite der dem Verkäufer nach § 439 Abs. 3 BGB* zustehenden Einrede der Unverhältnismäßigkeit entschieden. Mehr…