Wirtschaftsrecht / Wettbewerbsrecht: Koppelungsangebote müssen deutlich gekennzeichnet sein
12. Oktober 2010
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Wenn ein Unternehmen ein Angebot unterbreitet, das an den Erwerb anderer Produkte gekoppelt ist, muss es dies den Verbrauchern kenntlich machen. Das gelte auch für den Gesamtpreis des Koppelungsangebots, urteilte das OLG Köln. Mehr…