Arbeitsrecht: Verspätete Krankmeldung kann fristlose Kündigung rechtfertigen
Eine Regelung im Arbeitsvertrag, wonach der Arbeitnehmer eine krankheitsbedingte Arbeitsunfähigkeit schon am ersten Tag der Erkrankung anzeigen und durch Vorlage einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung nachweisen muss, ist wirksam. Ein Verstoß hiergegen kann bei erschwerenden Umständen eine fristlose Kündigung rechtfertigen. Dies kommt etwa in Betracht, wenn der Arbeitnehmer auch auf eine Abmahnung keine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung einreicht. Mehr…