Arbeitsrecht: Egal, ob es gefällt oder nicht – Online-Eintrag mit Folgen
Eigentlich waren sich Simone R. (Name geändert) und der Vorstand einig, hatten einen Aufhebungsvertrag geschlossen: Mitte 2012 würde die Mitarbeiterin ihren Job aufgeben und eine Abfindung von 110 000 Euro erhalten. Ein Klick auf Facebooks “Gefällt mir”-Button soll diese Abmachung zunichte gemacht haben. R. erhielt die Kündigung. Jetzt wurde der Fall vor dem Dessauer Arbeitsgericht verhandelt. Mehr…