Handelsrecht
Das Handelsrecht ist das Recht der Kaufleute. Es regelt ihre (rechts-) geschäftlichen Beziehungen zueinander, ferner das Recht der Handelsvertreter und Handelsgehilfen. Es umfasst neben Handelskauf und Kommissionsgeschäft auch so spezielle Bereiche wie die Abwicklung nationaler und internationaler Fracht- und Speditionsgeschäfte. Wir unterstützen Sie: durch Gestaltung der Vertragsbeziehungen durch Prüfung eines Handelsbrauchs durch Beratung bei einer Mängelrüge durch Beratung bei Erteilung und Widerruf von Prokura oder Handlungsvollmacht durch Beratung des Handelsvertreters durch Vertretung zur Durchsetzung Ihrer Provisionsabrechnung, eines Buchauszugs oder des Handelsvertreterausgleichs durch Beratung bei einem Wettbewerbsverbot bei der Erstellung Ihrer Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) für Ihre Beziehung B2B durch Ausarbeitung von Verträgen und allgemeinen Geschäftsbedingungen unter besonderer Berücksichtigung der Handelsbräuche durch gerichtliche und außergerichtliche Vertretung bei allen sich aus Handelsgeschäften ergebenden Streitigkeiten.
Mehr zur Kanzlei unter http://www.warm-wirtschaftsrecht.de