Gesellschaftsrecht
1. Januar 2009
Das Gesellschaftsrecht beinhaltet die Rechtsbeziehungen der Gesellschafter untereinander und im Verhältnis zu ihrer Gesellschaft.
Wir unterstützen Gesellschafter und Gesellschaften vom Gründungsstadium bis zur Liquidation:
- durch Beratung über grundlegende Entscheidungen der Rechtsform und bei Gründung einer Personengesellschaft und einer Kapitalgesellschaft
- durch Gestaltung eines Gesellschaftsvertrags, einer Satzung, eines Geschäftsführervertrags, einer Beiratsordnung
- durch Beratung von Familienunternehmen bei Planung und Umsetzung der Unternehmensnachfolge
- durch rechtliche Begleitung eines Unternehmensverkaufs oder einer Unternehmensübernahme
- durch punktuelle Beratung zu Satzungsfragen
- durch Coaching bei Streitigkeiten unter Gesellschaftern
- durch Vertretung eines Gesellschafters bei einem Auskunftsanspruch
- durch Beratung eines Geschäftsführers bei der Abwehr eines Haftungsanspruchs
- durch Beratung eines Gesellschafters bei der Geltendmachung eines Ausgleichsanspruchs gegenüber anderen Gesellschafters oder eines Haftungsanspruchs gegenüber eines Geschäftsführers
- durch gerichtliche Vertretung in Gesellschafterauseinandersetzungen
Wir empfehlen die Inanspruchnahme einer frühzeitigen Beratung, da streitige Auseinandersetzungen gerade in diesem Bereich erfahrungsgemäß zeit- und kostenintensiv sind.
Mehr zur Kanzlei unter http://www.warm-wirtschaftsrecht.de