Werkvertragsrecht: Schadensersatz für schuldhaft verursachte Werkmängel entfällt nicht allein aufgrund rechtmäßiger Verweigerung wegen Unverhältnismäßigkeit
Besteller von Handwerksleistungen können unter den Voraussetzungen von § 280 Abs. 1, § 281 Abs. 1 BGB ohne vorherige Fristsetzung Schadensersatz statt der Leistung für Mängel der Werkleistung beanspruchen, wenn der Unternehmer die Nacherfüllung hinsichtlich dieser Mängel gem. § 635 Abs. 3 BGB zu Recht als unverhältnismäßig verweigert hat. Mehr…