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Archiv für die Kategorie ‘Vereinsrecht’

Vereinsrecht: Voraussetzungen für die Bestellung eines Notvorstandes für einen Verein

22. November 2011 Keine Kommentare

Nach § 29 BGB muss das Amtsgericht auf Antrag eines Beteiligten einen Notvorstand bestellen, wenn die erforderliche Anzahl der Vorstandsmitglieder (nach Satzung) fehlt und ein dringender Fall vorliegt. Die Bestellung erfolgt befristet, bis der Verein (aus eigener Kraft) den Mangel behoben hat, also der Vorstand wieder vollständig besetzt und handlungsfähig ist. Mehr…

Vereinsrecht: Änderung einer Vereinssatzung

4. Juli 2011 Keine Kommentare

Die Änderung der Satzung eines Vereins dahingehend, dass es zur Änderung des Vereinszwecks nicht der Zustimmung aller Mitglieder bedürfe, kann nur mit Zustimmung aller Mitglieder beschlossen werden.

Quelle: Betriebs-Berater; OLG München, Beschluss vom 21.06.2011, 31 Wx 168/11

Mitgeteilt von  Rechtsanwalt Martin J. Warm, Fachanwalt für Arbeitsrecht, Fachanwalt für Steuerrecht, Anwalt für Mittelstand und Wirtschaft, Paderborn, www.warm-wirtschaftsrecht.de

Vereinsrecht: Satzungsregelung zum Vermögensanfall – BFH spricht Klartext

13. Juni 2011 Keine Kommentare

Der Bundesfinanzhof (BFH) hat mit einer aktuellen Entscheidung für Klarheit gesorgt, inwieweit ein Verein in der Satzung auch für den Fall der „Aufhebung“ des Vereins eine Regelung zum Vermögensanfall treffen müsse. Mehr…

Vereinsrecht: Welche Mitgliederdaten dürfen im Verein gespeichert werden?

13. Juni 2011 Keine Kommentare

Ein Verein darf nach § 28 Abs. 1 BDSG beim Vereinseintritt und während der Vereinsmitgliedschaft nur Daten von Mitgliedern erheben und speichrern, die für die Durchführung der Vereinsmitgliedschaft für das Mitglied und den Verein erforderlich sind.

Üblicherweise sind das die notwendigen Daten für die Betreuung und Verwaltung von Mitgliedern (wie etwa der Name, die Anschrift, in der Regel auch das Geburtsdatum, die Bankverbindung). Kritisch kann es im Einzelfall schon werden, ob eine Telefonnummer oder E-Mail-Adresse erforderlich ist. Dies sollte, so der Hinweis des Innenministeriums Baden-Württemberg in seinem Datenschutzmerkmal (03.2011), dem Mitglied freigestellt sein.

Das darf nicht gefragt werden!

Unzulässig wären etwa die Frage nach früheren Vereinsmitgliedschaften eines Beitrittswilligen und die Speicherung der Angaben.

Nach § 4 Abs. 2 BDSG sind Daten grundsätzlich mit dessen Wissen zu erheben, sodass auch beim Abschluss von Versicherungsverträgen dies im Mitgliederinteresse vom Vereinszweck abgedeckt ist.

Kritisch wird es, wenn der Verein die Mitgliederdaten für andere Zwecke einsetzen möchte – hier muss grundsätzlich ein sog. berechtigtes Interesse bestehen. Das gelegentlich vorhandene Interesse eines Vereins oder auch Verbands, die erhobenen Daten auch für Werbezwecke außerhalb der Vereinsziele zu nutzen oder diese einem Dritten für Werbezwecke zu überlassen, stehen wegen des Vertrauensverhältnisses auch dem schutzwürdigen Interesse der hiervon betroffenen Mitglieder entgegen.

Wie sieht es mit den Daten Dritter aus?

Geht es nach § 28 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BDSG, so kann ein Verein auch die Daten von anderen Personen als von Vereinsmitgliedern erheben, soweit hier wieder ein berechtigtes Interesse des Vereins erkennbar ist und keine schutzwürdigen Belange dieser Person entgegenstehen. Dies betrifft also den Bereich der Interessenten, Gäste, Zuschauer, Besucher, aber auch fremde Spieler, bis hin zu Teilnehmern an Lehrgängen und Wettkämpfen. Wobei selbst bei einem berechtigten Interesse darauf geachtet werden muss, dass allenfalls Name, Vorname, Anschrift und Geburtsdatum, nicht jedoch zusätzliche Identifikationsnachweise wie etwa die Pass- oder Personalausweisnummer gespeichert werden dürften.

Nicht beanstandet wird, was insbesondere Förder- und Spendensammelvereine interessiert, der Ankauf oder die Anmietung von Listendaten mit Personenangaben bei Adresshändlern, um diese für die eigene Mitgliederwerbung, aber auch für Spendenaufrufe etc. zu nutzen.

Was gilt für Vereinsmitarbeiter?

Eine besondere Regelung gilt für die Angestellten/Beschäftigten im Verein/Verband. Eine gewisse Ermächtigung sieht § 32b BDSG dafür vor, dass z. B. bei den hauptamtlichen Beschäftigungsverhältnissen (Geschäftsführer, Mitarbeiter der Vereins- oder Verbandsgeschäfte, Trainer) personenbezogene Daten im Rahmen des Beschäftigungsverhältnisses erhoben, verarbeitet und genutzt werden dürfen. Denn das ist oft die Grundlage für die Durchführung und Beendigung eines Anstellungsverhältnisses.

Wobei Vereine bei der Speicherung personenbezogener Daten strikt auf die Trennung zwischen den erhaltenen Personaldaten von Beschäftigten und sonstigen Daten, etwa der Mitglieder, achten sollten.

Quelle: haufe.recht zur Speicherung von Mitgliederdaten in Vereinen

Mitgeteilt von Rechtsanwalt Martin J. Warm, Fachanwalt für Arbeitsrecht, Fachanwalt für Steuerrecht, Anwalt für Mittelstand und Wirtschaft, Paderborn, www.warm-wirtschaftsrecht.de

Vereinsrecht / Steuerrecht: Aberkennung der Gemeinnützigkeit: Zu den Anforderungen an die satzungsgemäße Vermögensbindung

7. Juni 2011 Keine Kommentare

Eine steuerlich ausreichende Vermögensbindung gem. § 61 Abs. 1 AO liegt vor, wenn der Zweck, für den das Vermögen bei Auflösung oder Aufhebung der Körperschaft oder bei Wegfall ihres bisherigen Zwecks verwendet werden soll, in der Satzung so genau bestimmt ist, dass aufgrund der Satzung geprüft werden kann, ob der Verwendungszweck steuerbegünstigt ist. Es muss allerdings keine gemeinnützige Körperschaft, der das Restvermögen zufließen soll, konkret benannt werden. Mehr…

Vereinsrecht: Jahreszahl im Vereinsnamen nur als Gründungsjahr zulässig

13. Mai 2011 Keine Kommentare

Wird in den Namen eines Vereins eine Jahreszahl als Bestandteil des Namens aufgenommen, wird das in aller Regel als ein Hinweis auf das Gründungsjahr des Vereins aufgefasst, so das Oberlandesgericht (OLG) Brandenburg. Diese Praxis ist laut OLG vor allem bei Sportvereinen üblich. Mehr…

Vereinsrecht / Steuerrecht: Was darf ein Konkurrent eines e. V. vom Finanzamt an Auskünften verlangen?

11. Mai 2011 Keine Kommentare

Wenn sich gemeinnützige Vereine im Rahmen ihrer Zweckbetriebe und wirtschaftlichen Geschäftsbetriebe unternehmerisch am Markt betätigen, treten sie automatisch in Konkurrenz zu anderen Unternehmen, die am Markt gleiche oder vergleichbare Leistungen anbieten, aber nicht steuerbegünstigt sind. Entsteht hier ein Konkurrenzkampf? Mehr…

Vereinsrecht: Abgrenzung zwischen Idealverein und Wirtschaftsverein

10. Mai 2011 Keine Kommentare

Ein planmäßig auf Dauer angelegter Betrieb für Filmvorführungen/ Festivalveranstaltungen gegen Entgelt ist eine unternehmerische Betätigung, die nicht als Idealverein nach § 21 BGB, sondern als wirtschaftlicher Verein (§ 22 BGB) einzustufen ist. Mehr…

Vereinsrecht / Zivilrecht: Idealverein kann sich bei einem Unfall während einer Reittherapie nicht auf das Nutztierprivileg berufen

30. Dezember 2010 Keine Kommentare

Zwar räumt das Gesetz nach § 833 S. 2 BGB dem Tierhalter die Möglichkeit ein, sich von der Gefährdungshaftung des § 833 S. 1 BGB durch den Nachweis zu entlasten, bei der Beaufsichtigung des Tieres die im Verkehr erforderliche Sorgfalt beobachtet zu haben. Mehr…

Vereinsrecht: Entzug der Gemeinnützigkeit bekannt: Kein Vertrauensschutz

16. November 2010 Keine Kommentare

Verliert ein Verein per Körperschaftsteuerbescheid die Gemeinnützigkeit, darf er keine Spendenbescheinigungen mehr ausstellen. Tut er es dennoch, haftet er nach § 10b Absatz 4 Einkommensteuergesetz für die entgangene Steuer. Das gilt aber nur, wenn der Spender Vertrauensschutz genießt. Mehr…