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Archiv für die Kategorie ‘Steuerstrafrecht’

Steuerstrafrecht: Steuerstraftaten und Ordnungswidrigkeiten beim Kindergeldbezug

8. Oktober 2012 Keine Kommentare

Das BZSt erklärt Familienkassen in einer geänderten Dienstanweisung, wie Verfahren zu Steuerstraftaten und Ordnungswidrigkeiten beim Familienleistungsausgleich abzuwickeln sind. Mehr…

Steuerrecht / Steuerstrafrecht: Zuschätzungen durch Zeitreihenvergleich zulässig

8. Oktober 2012 Keine Kommentare

Zuschätzungen auf Grundlage eines sog. Zeitreihenvergleichs sind zulässig, wenn die Buchführung des Steuerpflichtigen nicht ordnungsgemäß ist. Als innerer Betriebsvergleich liefert der Zeitreihenvergleich ein wahrscheinlicheres Ergebnis als andere Methoden. Mehr…

Steuerstrafrecht: Selbstanzeigen weiter möglich

1. Oktober 2012 Keine Kommentare

Die Regeln über die strafbefreiende Selbstanzeige gelten auch nach Datenankäufen. Auch nach vollzogenem Datenankauf können Steuerhinterzieher Straffreiheit erlangen, wenn sie sich den Finanzbehörden offenbaren. Der Datenankauf als solcher und die öffentliche Berichterstattung über mutmaßliche Ankäufe alleine schließen eine strafbefreiende Selbstanzeige nicht aus. Steuerpflichtigen, die den Weg in die Steuerehrlichkeit suchen, stehen die Möglichkeiten der strafbefreienden Selbstanzeige auch in diesen Fällen des Datenankaufs offen. Mehr…

Steuerstrafrecht: “Bankenfälle”- Hinzuschätzungen im Rahmen von Steuerfahndungsmaßnahmen

24. Mai 2012 Keine Kommentare

Einzahlungen auf ein ausländisches Konto können bereits aufgrund eines zeitlichen Zusammenhangs mit entsprechenden Abhebungen und Schließfachbesuchen einem Steuerpflichtigen zuzuordnen sein, wenn sich das Zusammenfallen von Zahlungsvorgängen und Bankbesuchen nicht mehr mit einer Summe von Zufälligkeiten erklären lässt. Lässt sich die Kontoverbindung nicht unmittelbar durch Kontoauszüge oder ähnliche Nachweise dem Steuerpflichtigen zuordnen, kann bereits aus der Tatsache, dass er die Zahlungen auf dieses Konto veranlasst hat, folgen, dass es ihm zuzuordnen ist. Mehr…

Steuerstrafrecht: Keine Bewährung mehr bei Steuerhinterziehung in Millionenhöhe

18. Februar 2012 Keine Kommentare

Kein Pardon für “weiße Kragen”! Schon 2008 hatte der BGH härtere Strafen bei Steuerhinterziehung ausgelobt. Doch nicht alle Gerichte folgten dem Weckruf. Jetzt stellte er nochmals klar: Bei Millionenbeträgen gibt es in der Regel keine Bewährung, etwas anderes gilt nur bei sehr gewichtigen Milderungsgründen.

Niemand steht gerne vor einem Strafgericht und in aller Regel wird es dort, zumindest wenn’s kein Freispruch wird, auch teuer. Mehr…

Steuerstrafrecht: Strafzumessung im Steuerstrafrecht

4. August 2011 Keine Kommentare

Soweit Anlass dazu besteht, müssen die Urteilsgründe ergeben, ob Steuern in großem Ausmaß i.S. des § 370 Abs. 3 S. 2 Nr. 1 AO verkürzt sind. Sie müssen auch ergeben, weshalb trotz des Vorliegens dieses Regelbeispiels ein besonders schwerer Fall des § 370 Abs. 3 AO nicht angenommen wird (BGH 05.05.11, 1 StR 116/11, Abruf-Nr. 112177).  Mehr…

Steuerstrafrecht: Finanzamt darf angekaufte Steuer-CD verwerten

18. Mai 2011 Keine Kommentare

Es bestehen keine ernstlichen Zweifel daran, dass die Finanzverwaltung angekaufte ausländische Bankdaten bei der Besteuerung verwenden darf. Dies entschied der 14. Senat des Finanzgerichts Köln mit Beschluss vom 15. Dezember 2010 (14 V 2484/10). Der Senat stützt sich dabei insbesondere auf die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 9. November 2010 (2 BvR 2101/09). Danach sind entsprechende Informationen im Steuerstrafverfahren verwertbar Mehr…

Steuerrecht / Steuerstrafrecht: Neue Erkenntnisse nach Verfahrenseinstellung und tatsächlicher Verständigung

6. Mai 2011 Keine Kommentare

Strafverfahren, die aus einer BP heraus entstanden sind, können im Einvernehmen zwischen Betriebsprüfungsstelle und Ermittlungsbehörde erledigt werden. Im Rahmen einer tatsächlichen Verständigung (TV) „einigen“ sich die Beteiligten auf die Besteuerungsgrundlage und Einstellung des Verfahrens gegen Zahlungsauflage. Fraglich ist, ob der auf diese Weise erlangte Rechtsfrieden nachträglich noch beeinträchtigt werden kann.  Mehr…

Steuerstrafrecht: Schwarzgeldbekämpfungsgesetz – Schärfere Regelungen für strafbefreiende Selbstanzeigen – Mehr Schutz vor Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung

20. April 2011 Keine Kommentare

Wer Steuern hinterzieht, der handelt unrecht. Wer sich besinnt, dem wird verziehen. So funktioniert seit vielen Jahren die sog. strafbefreiende Selbstanzeige. Ein bewährtes Instrument für reuige Steuersünder, aber auch für den Staat, der ohne die tätige Mithilfe des Steuerhinterziehers oftmals nur sehr geringe Chancen hätte, den Steuerbetrug aufzudecken. Mehr…

Steuerstrafrecht: Schärfere Regelung zur strafbefreienden Selbstanzeige

14. April 2011 Keine Kommentare

Der Bundestag hat das Schwarzgeldbekämpfungsgesetz beschlossen, das grundlegende Änderungen zur strafbefreienden Selbstanzeige enthält. Die strafbefreiende Selbstanzeige wird es auch in Zukunft geben. Es sind jedoch einige Verschärfungen zu beachten.

Unternehmer, die steuerlich ein schlechtes Gewissen haben und reinen Tisch beim Finanzamt machen möchten, sollten nie einen Alleingang wagen, sondern die Selbstanzeige nur zusammen mit Ihrem Steuerberater formulieren. Nur so ist sichergestellt, dass Straffreiheit eintritt.

Für die Straffreiheit der Selbstanzeige nach § 371 Abgabenordnung gelten nach dem Schwarzgeldbekämpfungsgesetz folgende Neuerungen:

Die Straffreiheit wird nur dann erreicht, wenn die Selbstanzeige alle Hinterziehungssachverhalte enthält.

Wer alle steuerlichen Vergehen bei der Einkommensteuer offenlegt, nicht aber die Steuersünden bei der Umsatzsteuer, geht bei der Steuerhinterziehung bezüglich der Einkommensteuer straffrei aus. Bei der Umsatzsteuer dagegen nicht.

Erhält ein Steuerzahler eine Prüfungsanordnung vom Finanzamt, führt eine nachträglich beim Finanzamt eingereichte Selbstanzeige nicht mehr zu Straffreiheit.

Betragen die hinterzogenen Steuern mehr als 50.000 Euro, unterbleibt eine Strafverfolgung nach Einreichung einer Selbstanzeige nur dann, wenn neben der Steuernachzahlung und den Hinterziehungszinsen ein 5%-iger Aufschlag auf die hinterzogenen Steuern bezahlt wird.

Tipp: Diese neuen Regelungen treten ab dem Tag der Verkündung des Schwarzgeldbekämpfungsgesetzes in Kraft. Wer vorher noch sein Gewissen erleichtern möchte, für den gelten noch die großzügigeren Vorschriften zur strafbefreienden Selbstanzeige.

Quelle: haufe.recht; zum Beschluss des Bundestages zur strafbefreienden Selbstanzeige

Mitgeteilt von  Rechtsanwalt Martin J. Warm, Fachanwalt für Arbeitsrecht, Fachanwalt für Steuerrecht, Anwalt für Mittelstand und Wirtschaft, Paderborn, www.warm-wirtschaftsrecht.de