Wirtschaftsrecht / Kaufrecht: Nacherfüllung durch Lieferung einer mangelfreien Sache
Die Nacherfüllung durch “Lieferung einer mangelfreien Sache” i.S.d. § 439 Abs. 1 BGB erfasst auch den Ausbau und Abtransport der mangelhaften Kaufsache. Mehr…
Die Nacherfüllung durch “Lieferung einer mangelfreien Sache” i.S.d. § 439 Abs. 1 BGB erfasst auch den Ausbau und Abtransport der mangelhaften Kaufsache. Mehr…
Der Bundesgerichtshof hat heute eine Entscheidung zu der Frage getroffen, an welchem Ort der Verkäufer einer mangelhaften Sache die zur Mangelbeseitigung geschuldete Nacherfüllung vornehmen muss. Mehr…
Ist ein Gebrauchtfahrzeug erkennbar in bestimmten Bereichen nachlackiert worden, so ist dies für einen Kraftfahrzeughändler in der Regel ein Hinweis auf die Möglichkeit eines reparierten Unfallschadens. Veräußert ein Kraftfahrzeughändler ein nachlackiertes Fahrzeug, muss er den Kaufinteressenten in der Regel auf die nachlackierten Stellen und den sich daraus ergebenden Unfallverdacht hinweisen. Mehr…
Der Bundesgerichtshof hat heute eine Entscheidung zur Beweislast für einen Mangel der Kaufsache nach der Durchführung von Nachbesserungsarbeiten getroffen. Mehr…
Der Bundesgerichtshof hat am 09.03.2011 eine Entscheidung zur Beweislast für einen Mangel der Kaufsache nach der Durchführung von Nachbesserungsarbeiten getroffen.
Der Kläger leaste von einer Leasinggesellschaft einen Neuwagen Audi S4, den die Gesellschaft bei der Beklagten erwarb. Die Gewährleistungsansprüche bezüglich des Pkw wurden von der Leasinggesellschaft an den Kläger abgetreten. Bereits kurz nach Übergabe beanstandete der Kläger verschiedene Mängel, darunter einen Fehler des Motors, der sich in Zündaussetzern, sporadischem Leistungsverlust und Rütteln des Motors zeige. Die Beklagte führte mehrfach Nachbesserungsarbeiten durch. Mehr…
Der Bundesgerichtshof hat am 15.09.2010 entschieden, dass der Begriff “Vorführwagen” keine Aussage über das Alter des Fahrzeugs enthält.
Der Kläger kaufte im Juni 2005 vom Beklagten, einem Händler, unter Verwendung eines Bestellformulars für gebrauchte Wohnmobile ein vom Verkäufer als Vorführwagen genutztes Wohnmobil. In dem Kaufvertrag sind der abgelesene Kilometer-Stand und die “Gesamtfahrleistung lt. Vorbesitzer” mit 35 km angegeben. In der Zeile “Sonstiges” heißt es: “Vorführwagen zum Sonderpreis …”. Die Fahrzeugübergabe fand im Juli 2005 statt; die Erstzulassung erfolgte auf den Kläger. Mehr…
Unter dem Kanzleimotto „Vorsprung ist der Mut, Neues umzusetzen“ eröffnet zum 02.01.2009 im Gewerbegebiet „Dörener Feld“ am Stadtrand von Paderborn die Spezialkanzlei für wirtschaftsrechtliche Fragestellungen „Warm-WirtschaftsRecht“.
Die konsequente Strategie der Kanzlei liegt in der Spezialisierung auf Sachverhalte auf der Schnittstelle Recht, Wirtschaft, Steuern.
Die Grundsätze der Kanzlei lauten: Kompetenz und Empathie, Professionalität + Praxislösungen.
Die Kanzlei versteht sich somit als kleiner, aber feiner „Anwaltsberater“ mit Schwerpunkten im Privatrecht und Wirtschaftsrecht. Durch gute Erreichbarkeit und die Schnelligkeit von Antworten trägt die Kanzlei den Bedürfnissen des modernen Mandanten Rechnung.
Es werden Mandanten aus allen Branchen und Rechtsformen betreut. Das Angebot richtet sich an mittelständische Unternehmen sowie Privatpersonen im Einzugsgebiet Hochstift, Paderborner Land, nördliches Sauerland, Nordhessen, Ostwestfalen und Lippe.
Die Kanzlei wird in geeigneten Fällen aber auch bundesweit über die Grenzen Ostwestfalens hinaus tätig. Dies geschieht im Wesentlichen über das Medium Internet und der kanzleieigenen modernen Technologie.
Warm-WirtschaftsRecht bietet folgende Kernrechtsgebiete als Schwerpunkte an:
• Arbeitsrecht für Arbeitgeber + Arbeitnehmer
• Arbeitsrecht für gemeinnützige Unternehmen
• EDV-/IT-Vertragsrecht
• Unternehmensrecht
• Handelsrecht und Gesellschaftsrecht
• Insolvenzrecht und Sanierungsrecht
• Vereinsrecht und Gemeinnützigkeitsrecht
• Nonprofit Unternehmensrecht
• Steuerrecht und Steuerstrafrecht
• Vertragsrecht
• Wirtschaftsrecht
Durch Nutzung von Netzwerken und Kooperationen mit anderen Rechtsanwaltskanzleien, Steuerberatern, Wirtschaftsprüfern bzw. Unternehmensberatern kann einer optimalen Beratung Rechnung getragen werden.
Besondere Erfahrung bestehen in
• Analyse und Beratung zur Vermeidung gerichtlicher Schritte
• Gestaltung von Sachverhalten
• Begleitung von Verhandlungen
• Rechtliche Vertretung vor Gerichten
• Abhalten von Seminare und Schulungen
Leistungen können über folgende Honorarmodelle abgewickelt werden:
• Gerichtliche Vertretung auf Basis Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)
• Außergerichtliche Beratung und Vertretung auf der Basis von Stundensatzvereinbarung oder einmaligen Pauschalhonoraren
• Dauerberatung und -vertretung mit monatlicher Pauschalvergütung
Die Kommunikationsdaten der Kanzlei lauten wie folgt:
Warm-Wirtschaftsrecht
Alois-Lödige-Straße 13, 33100 Paderborn (Im Dörener Feld)
Telefax 0 52 51 / 14 25 80, Telefax 0 52 51 / 14 25 814
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Mitgeteilt von: Rechtsanwalt Martin J. Warm, Fachanwalt für Arbeitsrecht, Fachanwalt für Steuerrecht, Anwalt für Mittelstand und Wirtschaft, Paderborn, www.rechtsanwalt-in-paderborn.de; www.warm-wirtschaftsrecht.de; www.paderborn-arbeitsrecht.de; www.paderborn-gesellschaftsrecht.de; www.paderborn-vertragsrecht.de; www.paderborn-wirtschaftsrecht.de