IT-Recht: DENIC muss Domainnamen in Fällen eindeutigen Missbrauchs löschen
17. November 2011
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Bei der automatisierten nach Prioritätsgesichtspunkten erfolgenden Registrierung von Domainnamen durch die DENIC muss keine Prüfung hinsichtlich möglicher Rechtsverletzungen erfolgen. Die Löschung der Registrierung eines beanstandeten Domainnamens ist aber dann angezeigt, wenn die Rechtsverletzung offenkundig und für die DENIC ohne weiteres feststellbar ist (z.B. Registrierung der Domain “regierung-oberfranken.de” durch Unternehmen in Panama). Mehr…
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