Der Unternehmer muss den Handelsvertreter mit Rat und Tat unterstützen, der seine Produkte „unters Volk“ bringen soll. Aber wie hat das auszusehen? Der BGH konkretisierte kürzlich den Anspruch von Handelsvertretern für Finanzprodukten auf Unterstützung durch Schulungen und Sachmitteln bzw. Kostenerstattung für deren Anschaffung. Mehr…
KategorienHandelsvertreterrecht Tags: Anschaffung, Broschüre, Büroausstattung, Finanzprodukte, Fortbildungsmaßnahme, handelsvertreter, Hilfsmittel, Kostenerstattung, Schulungsgegenstand, Unterhandelsvertreter, unternehmer, Vertriebssoftware, Werbegeschenke
Für den Fortbestand eines Handelsvertretervertrags ist es ohne unmittelbaren Einfluss, wenn in einer als OHG organisierten Handelsvertretung nach und nach die OHG-Gesellschafter ihre Anteile in eine GmbH einbringen und auf diese Weise dann letztlich das Vermögen der OHG analog § 738 BGB auf die GmbH übergeht. Ein solcher Rechtsformwechsel allein rechtfertigt eine außerordentliche Kündigung durch den Unternehmer nicht und stellt auch kein schuldhaftes Verhalten des Vertragspartners dar. Der Handelsvertretung verbleibt daher der Handelsvertreterausgleichsanspruch.
Quelle: Betriebs-Berater; OLG Stuttgart, Urteil von 30.05.2011, 5 U 189/10
Mitgeteilt von Rechtsanwalt Martin J. Warm, Fachanwalt für Arbeitsrecht, Fachanwalt für Steuerrecht, Anwalt für Mittelstand und Wirtschaft, Paderborn, www.warm-wirtschaftsrecht.de