Steuerrecht / Gesellschaftsrecht: Steuern durch Rangrücktrittsvereinbarung?
Zur Vermeidung der Überschuldung von Gesellschaften vereinbaren Gesellschafter und Gesellschaft oftmals einen Rangrücktritt. Bei der Formulierung ist jedoch darauf zu achten, dass die Rangrücktrittserklärung nicht nur die insolvenzrechtliche Überschuldung beseitigt, sondern die mit dem Rangrücktritt versehene Forderung weiterhin in der Steuerbilanz passiviert wird. Mehr…